Bis Ende Dezember 2015 benötigt das jeweilige Amt die Steuer ID, ohne diese wird das Geld angeblich nicht ausgezahlt, auch nicht rückwirkend. Man hat aber wohl das ganze Jahr 2016 Zeit die ID nachzureichen.
Bis Ende Dezember 2015 benötigt das jeweilige Amt die Steuer ID, ohne diese wird das Geld angeblich nicht ausgezahlt, auch nicht rückwirkend. Man hat aber wohl das ganze Jahr 2016 Zeit die ID nachzureichen.
Sehr eigenwilliges Verfahren das alles … und auf das dünne Eis, die IDNr auch 2016 nachreichen zu können, würde/werde ich mich nicht begeben, denn:
„Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummern sind die gesetzlichen Voraussetzungen zum Kindergeldbezug jedoch nicht erfüllt. Erhält die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern nicht, ist sie gesetzlich verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.“
Quelle: Bundeszentralamt für Steuer BZSt
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/FAQ/FAQ_IDNr_Texte/FAQ_IDNr_07.html?nn=47058
Beste Grüße
Eva
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